Wann das Sonderkündigungsrecht greift
Erhöht dein Gasanbieter einseitig die Preise, steht dir gesetzlich ein Sonderkündigungsrecht zu – unabhängig davon, wie lange dein Vertrag noch läuft oder welche Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Das gilt sowohl für reine Preiserhöhungen beim Arbeitspreis als auch bei einer höheren Grundgebühr. Keine Sonderkündigung erlaubt hingegen eine Preisänderung, die ausschließlich auf gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, Abgaben oder Umlagen beruht und vom Anbieter unverändert weitergegeben wird – hier hilft ein Blick in das Ankündigungsschreiben, um den Grund der Erhöhung zu erkennen.
Fristen für die Sonderkündigung
Anbieter müssen eine Preiserhöhung mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform ankündigen. In diesem Schreiben muss auch auf dein Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden. Ab Zugang dieser Mitteilung hast du in der Regel bis zum Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung Zeit, um außerordentlich zu kündigen. Verpasst du diesen Zeitpunkt, tritt die Erhöhung in Kraft und du bist wieder an die reguläre Kündigungsfrist deines Vertrags gebunden. Es lohnt sich daher, das Datum aus dem Ankündigungsschreiben sofort zu notieren und die Kündigung zeitnah abzuschicken. Fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht im Schreiben, kann sich die Frist unter Umständen verlängern – im Zweifel lohnt sich hier eine kurze Nachfrage beim Anbieter oder bei einer Verbraucherzentrale.
So kündigst du rechtssicher
Für eine rechtssichere Sonderkündigung solltest du dich ausdrücklich auf das Preiserhöhungsschreiben und das gesetzliche Sonderkündigungsrecht beziehen, das Datum der Ankündigung nennen und die Kündigung fristgerecht, also vor dem Wirksamwerden der Erhöhung, an den Anbieter senden. Eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder zumindest mit Lesebestätigung per E-Mail schafft im Streitfall Nachweis. Wenn du den Wechsel über einen neuen Anbieter abwickelst, übernimmt dieser die Kündigung häufig automatisch für dich, sobald du den neuen Vertrag mit Verweis auf die Preiserhöhung abschließt – frag im Zweifel gezielt danach.
Gasversorgung bleibt während des Wechsels bestehen
Wie beim Stromwechsel gilt auch bei Gas: Die physische Versorgung wird durch den Anbieterwechsel nicht unterbrochen. Endet dein Vertrag durch die Sonderkündigung, bevor ein neuer Vertrag beginnt, springt automatisch die Grundversorgung ein, bis der neue Liefervertrag aktiv wird. Mehr zu diesem Ablauf und den allgemeinen Fristen beim Anbieterwechsel findest du im Ratgeber Stromanbieter wechseln sofort, dessen Grundsätze für den Sonderkündigungsfall auch bei Gas gelten.
Häufige Fehler bei der Sonderkündigung
Ein häufiger Fehler ist, die Kündigung erst nach Wirksamwerden der Preiserhöhung abzuschicken – dann greift das Sonderkündigungsrecht nicht mehr und die reguläre Kündigungsfrist gilt wieder. Ebenso riskant ist es, eine Kündigung ohne Bezug auf die Preiserhöhung zu formulieren, weil der Anbieter dann möglicherweise die reguläre Frist statt der Sonderkündigung ansetzt. Vermeide zudem, die Kündigung mündlich am Telefon auszusprechen, ohne sie schriftlich nachzureichen – im Streitfall zählt nur ein dokumentierter Nachweis. Wer sich unsicher ist, ob eine Erhöhung wirklich zur Sonderkündigung berechtigt, kann das Schreiben vorab mit einer Verbraucherzentrale oder dem neuen Wunschanbieter abklären.
Beispielrechnung: Ersparnis nach Gaspreiserhöhung
Nimm einen Haushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch, dessen Anbieter den Preis auf 12 Cent/kWh anhebt. Beispielhaft angenommen macht das 1.800 Euro im Jahr. Ein Wechsel in einen Tarif mit 9 Cent/kWh würde in diesem Rechenbeispiel auf 1.350 Euro kommen – eine Ersparnis von 450 Euro allein durch die Nutzung des Sonderkündigungsrechts. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Verbrauch und den in deiner Region verfügbaren Gastarifen ab, einen aktuellen Überblick gibt die Gaspreise-Übersicht.
Checkliste bei einer Gaspreiserhöhung
- Datum und Grund der Preiserhöhung aus dem Schreiben notieren,
- prüfen, ob es sich um eine echte Preiserhöhung oder eine reine Steuer-/Umlagenweitergabe handelt,
- Sonderkündigung fristgerecht vor Wirksamwerden der Erhöhung absenden,
- neuen Tarif vergleichen und Vertrag möglichst nahtlos an die Kündigung anschließen.
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