So läuft der Wechsel ab
Du gibst deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch ein, vergleichst die verfügbaren Tarife und wählst den passenden aus. Beim digitalen Abschluss hinterlegst du Adresse, Zählernummer und Zahlungsdaten. Den Rest übernimmt der neue Anbieter: Er kündigt den alten Vertrag für dich, meldet dich beim Netzbetreiber an und stimmt den Liefertermin mit dem bisherigen Versorger ab. Zwischen Bestellung und erstem Liefertag beim neuen Anbieter vergehen je nach Kündigungsfrist meist zwei bis sechs Wochen. Du selbst musst in dieser Zeit nichts weiter tun, außer bei Bedarf den aktuellen Zählerstand mitzuteilen.
Kündigungsfristen beim regulären Wechsel
Läuft dein Vertrag noch, gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist – meist sechs Wochen zum Ende der Laufzeit oder zum Ende der Preisgarantie. Verpasst du diesen Zeitpunkt, verlängert sich der Vertrag häufig automatisch um zwölf Monate, danach gilt meist eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei unbefristeten Verträgen ohne Mindestlaufzeit reicht in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Die genaue Frist findest du im Vertrag oder in der letzten Rechnung deines Versorgers – im Zweifel hilft ein Blick ins Kundenportal oder ein kurzer Anruf beim aktuellen Anbieter.
Sonderkündigungsrecht: wann du sofort wechseln darfst
Ein sofortiger Wechsel ohne reguläre Frist ist in bestimmten Fällen möglich. Erhöht dein Versorger die Preise, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Du kannst dann bis zum Tag vor Wirksamkeit der Preiserhöhung außerordentlich kündigen, unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit. Auch bei einem Umzug endet der Vertrag am alten Wohnort automatisch, sofern der neue Versorger die neue Adresse nicht beliefert – ein neuer Vertrag ist am neuen Wohnort direkt möglich. Landet dein bisheriger Vertrag ungewollt in der teuren Grund- oder Ersatzversorgung, etwa weil dein alter Anbieter zahlungsunfähig wurde, greift ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht mit verkürzter Frist von meist zwei Wochen.
Versorgungssicherheit während des Wechsels
Die Sorge vor einer Versorgungslücke ist unbegründet. Physisch bleibt die Stromversorgung über das Netz durchgehend bestehen, unabhängig davon, wer gerade dein Vertragspartner ist. Verzögert sich der Wechsel oder endet ein alter Vertrag ohne Nachfolgevertrag, springt automatisch die örtliche Grundversorgung ein – der Strom fließt also immer weiter, nur eben zunächst zu einem anderen, meist teureren Tarif, bis der neue Vertrag aktiv wird.
Beispielrechnung: Ersparnis nach einem Preisanstieg
Nimm einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch, dessen Grundversorger die Preise auf 38 Cent/kWh anhebt. Beispielhaft angenommen macht das 1.330 Euro im Jahr. Ein Wechsel in einen Tarif mit 29 Cent/kWh würde in diesem Rechenbeispiel auf 1.015 Euro kommen – eine Ersparnis von rund 315 Euro allein durch die Preiserhöhung als Wechselanlass. Je nach tatsächlichem Verbrauch und den in deiner Region verfügbaren Tarifen kann die reale Ersparnis abweichen; einen aktuellen Überblick gibt der Tarifvergleich.
Für wen lohnt sich ein sofortiger Wechsel?
Ein sofortiger Wechsel lohnt sich vor allem, wenn
- dein Anbieter gerade eine Preiserhöhung angekündigt hat,
- du umgezogen bist und am neuen Wohnort noch keinen eigenen Vertrag hast,
- dein bisheriger Vertrag in die teure Grund- oder Ersatzversorgung gerutscht ist.
Weniger dringend ist es, wenn
- dein Vertrag noch länger läuft und die reguläre Kündigungsfrist noch nicht erreicht ist,
- du bereits einen günstigen, festen Tarif ohne aktuelle Preiserhöhung hast.
In diesem Fall lohnt es sich trotzdem, den Wechseltermin für das Ende der Preisgarantie schon jetzt im Kalender zu notieren und rechtzeitig über die Städteübersicht zum Anbieterwechsel neue Tarife zu vergleichen.
Was du für den Wechsel bereithalten solltest
Damit der Wechsel wirklich in wenigen Minuten klappt, lohnt sich etwas Vorbereitung. Halte die letzte Stromrechnung bereit, dort stehen Zählernummer, Kundennummer deines aktuellen Anbieters und dein Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Falls du wegen einer Preiserhöhung sofort kündigen willst, notiere dir das Datum aus dem Ankündigungsschreiben, denn ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für das Sonderkündigungsrecht. Bei einem Umzug reicht stattdessen der Einzugstermin und die neue Adresse. Mit diesen Angaben ist der eigentliche Vergleich und Abschluss reine Formsache, unabhängig davon, ob du regulär zum Vertragsende oder außerordentlich wechselst.
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